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Der verwaltungswissenschaftliche Studiengang mit Schwerunkt der BWL und VBWL ist so eingerichtet, dass nach einem 6-semestrigen berufsbegleitenden Studium im 7. Semester die Abschlussprüfung nach Maßgabe der hierzu beschlossenen Prüfungsordnung abgelegt und das Wirtschafts-Diplom mit dem Abschluss "Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA)"erworben werden kann.


Interessenten(innen), die keinen Weiterbildungsabschluss erwerben wollen, haben die Möglichkeit, an einzelnen Vorlesungsreihen als Gasthörer(in) teilzunehmen.

 

Prüfungsfächer

  • Volkswirtschaftslehre
  • Verwaltungs- und Betriebswirtschaftslehre
  • Privatrecht
  • Öffentliches Recht

Zulassungsvoraussetzungen

  • Beamte/Beamtinnen, wenn sie die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit nachweisen.
  • Angestellte des öffentlichen Dienstes, wenn sie die Angestelltenprüfung II abgelegt oder eine den Beamten des gehobenen Dienstes gleichwertige Stelle (Verg.-Gruppe Vb BAT und höher) innehaben und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit nachweisen;
  • Ausnahmsweise auch Beamte(innen) des mittleren Dienstes bzw. Angestellte mit Fachprüfung I, sofern sie die Prüfung für den mittleren Dienst bzw. die Angestelltenprüfung I mindestens mit der Note "gut" absolviert haben oder der Dienstherr die Teilnahme an dem Studiengang befürwortet.
  • Über die ausnahmsweise Zulassung von Interessenten/ Interessentinnen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann vom Studienleiter in der Ausnahme zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie aufgrund eines beruflichen Werdeganges die Voraussetzungen für ein erfolgreiches VWA-Studium erfüllen.

Abschluss

Ab dem 3. Semester werden zur Kontrolle des Leistungsstandes Übungsklausuren angeboten, mit denen die für die Zulassung zur Abschlussprüfung als Prüfungsvorleistung notwendigen Übungsscheine erworben werden.Während des 7. Semesters werden die Prüfungsklausuren geschrieben. Anschließend findet vor einem Prüfungsausschuss — ihm gehören der Studienleiter als Vorsitzender, mindestens zwei Dozenten und der vom Minister des Innern bestellte Staatskommissar an — die mündliche Prüfung statt.

Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung wird das Verwaltungs-Diplom betriebswirtschaftlicher Fachrichtung mit dem Abschluss "Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA)" erworben.

Stoffplan

Verwaltungs- und Betriebswirtschaftslehre (ca. 250 Stunden)
Verwaltungslehre:
Verwaltungsbetriebslehre;
Verwaltungsorganisation;
Information und Automation;
Öffentlichkeitsarbeit;
Betriebswirtschaftslehre: Betriebswirtschaftliche Grundbegriffe;
Investition und Finanzierung;
Kaufmännisches Rechnungswesen;
Betriebliche Steuerlehre;
Unternehmensführung;
Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand.

Staats- und Verwaltungsrecht (ca. 300 Stunden)
Verfassungsgeschichte und allgemeine Staatslehre;
Staatsrecht des Bundes und der Länder;
Rechtschutz und Rechtswege;
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht
Raumplanungs- und Baurecht
Umweltschutzrecht, insbesondere Immissionsschutzrecht;
Kommunalverfassungs- und verwaltungsrecht;
Recht des öffentlichen Dienstes.

Bürgerliches Recht mit Handel- und Gesellschaftsrecht (ca. 160 Stunden)
Einführung;
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches;
Recht der Schuldverhältnisse
einschl. Arbeitsrecht;
Sachenrecht;
Handels- und Gesellschaftsrecht;
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht.

Volkswirtschaftslehre (ca. 200 Stunden)
Volkswirtschaftliche Grundbegriffe;
Volkswirtschaftstheorie;
Volkswirtschaftspolitik;
Geld und Kredit;
Finanzwirtschaft
einschl. Haushalts- und Abgabelehre;
Sozialpolitik.


Insgesamt ca. 910 Stunden.

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