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Anmeldung

Füllen Sie zu Beginn des Studiums den Vordruck aus oder melden Sie sich direkt auf unserer Webseite an.

Anwesenheit

Zwei Drittel der Vorlesungen eines Semesters pro Fach sind erforderlich, um einen Semesternachweis zu erhalten.

Beratung

Das VWA-Team steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner auf Wunsch werktags mit Terminvereinbarungen in der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Bund der Diplominhaber

Der Bund der Diplominhaber der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e.V. vertritt die Interessen der Studierenden und Absolventen der VWA'en in ganz Deutschland. Näheres erfahren Sie unter http://www.bdivwa.de/.

Dozenten

Die Dozenten sind praxisorientierte Universitäts- und Hochschullehrer sowie erfahrende Führungskräfte aus Wirtschaft und Justiz. Sie lehren neben ihrem Beruf an der VWA und bringen Know-how aus Forschung, Lehre und Praxis in die Vorlesungen ein.

Exmatrikulation

Das nicht Begleichen der Semestergebühren nach wiederholten Zahlungsaufforderungen führt zur Exmatrikulation. Sie sind dann nicht mehr berechtigt, an den Vorlesungen teilzunehmen.

Literatur

Zu Beginn des Studiums erhalten Sie unsere Literaturempfehlungen.

Als Nachschlagewerk empfiehlt sich pro Fach ein Buch. Eine Vielzahl der Bücher finden Sie auch in der Universtätsbibliothek der Technischen Universität Kaiserslautern.

Matrikelnummer

Zu Beginn des Studiums erhalten Sie Ihre Matrikelnummer. Sie bleibt während des gesamten Studiengangs konstant. Sie erleichtert den Schriftverkehr und ist insbesondere im Zahlungsverkehr hilfreich.

MBA

An verschiedenen Business Schools in Europa können Absolventen der Berufs-, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien MBA-Studiengänge belegen.

Diese Vereinbarungen gelten nur für Absolventen der Mitgliedsakademien des Bundesverbandes Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e.V..
Nähere Infos finden Sie auf unserer Homepage unter Perspektiven.

Notenskala (VWA)

 

Punkte:

Note:

15, 14

sehr gut

eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht

13, 12, 11

gut

eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht

10, 9, 8

befriedigend

eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht

7, 6, 5

ausreichend

eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber den Anforderungen noch entspricht

4, 3, 2

mangelhaft

eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können

1, 0

ungenügend

eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Persönliche Daten

Alle persönlichen Änderungen (z.B. ihre Anschrift,  neuer Arbeitgeber) bzw. vorzeitige Beendigung des Studiums teilen Sie uns bitte schriftlich unter Angabe Ihrer Matrikel-Nummer mit.

Prüfungstermine

Prüfungstermine werden Ihnen 3-5 Monate vorher bekannt gegeben.

Skripte

Die Fachdozenten bieten kurz vor der Vorlesungsreihe Skripte an.

Das Kopieren der Skripte ist mit Rücksicht auf die Eigentumsrechte des Autors unzulässig.

Sonderzulassung

Interessenten/innen, die die normalen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können durch eine Sonderzulassung zugelassen werden, wenn sie nachweisen können, dass sie aufgrund ihres beruflichen Werdegangs die Voraussetzungen erfüllen, um ein ordnungsgemäßes Studium an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie aufzunehmen.

Die Entscheidung hierüber sowie über mögliche Auflagen trifft der Studienleiter.

Steuerliche Vergünstigungen

Aufwendungen für das Studium sind gemäß § 9 Abs. 1 EStG als Werbungskosten (ohne Höchstgrenze) oder nach § 10 Abs. 1 EStG als Sonderausgabe (bis zu 4.000€) abzugsfähig. Als Nachweis gilt die Hörerkarte, auf der die Semestergebühr sowie die Anzahl der Fahrten durch Unterschrift bestätigt wird.

Studienausweis

Der Studienausweis (Hörerkarte) berechtigt nicht zu Ermäßigungen außerhalb der VWA.

Studienbescheinigung

Nach Eingang der Semestergebühr auf dem VWA-Konto erhalten Sie eine Hörerkarte, auf der die Anwesenheit an den Vorlesungen testiert wird. Die Hörerkarte dient zur Vorlage beim Finanzamt und zum Erhalt einer Studienbescheinigung für ein Semester sowie zur späteren Prüfungszulassung.

Studiengebühren

Die Studiengebühren sind vor Semesterbeginn auf unser Konto 000 175 265 bei der Stadtsparkasse Kaiserslautern, BLZ 540 501 10, zu überweisen. Sobald diese bei uns eingegangen ist, erhalten Sie Ihre Hörerkarte.

Verlust von Gegenständen/Haftung

Für den Verlust persönlichen Eigentums in den Vorlesungsräumen übernimmt die VWA keine Haftung. Bitte setzen Sie sich mit dem Hausmeister der Technischen Universität Kaiserslautern in Verbindung.

Vorlesungsort und -zeiten

Hörsäle: Technische Universität Kaiserslautern

                 Paul-Ehrlich-Straße 24

                 67653 Kaiserslautern

Dienstags:     17.15 Uhr - 20.15 Uhr 

Samstags:     08.15 Uhr - 12.30 Uhr

Vorlesungspläne

Die neuen Vorlesungspläne werden Ende Februar und Mitte September für das nächste Semester zur Verfügung gestellt.

Vorlesungsfreie Zeiten

Die Semesterferien an der VWA Kaiserslautern liegen in der vorlesungsfreien Zeit des Sommer- bzw. Wintersemesters an der TU Kaiserslautern (Mitte Ferbuar bis Mitte April / August bis Mitte Oktober).

Wiederholen von Prüfungen

Eine nicht bestandene schriftliche und mündliche Prüfung kann nur einmal wiederholt werden, und zwar frühestens nach einem Jahr, spätestens nach fünf Jahren.

Zeitschrift Akademie

Wir empfehlen Ihnen die Zeitschrift „Akademie", herausgegeben vom Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien, 60320 Frankfurt, Eschersheimer Landstraße 230. Die kostenlosen Hefte liegen nach Erscheinen samstags in der Universität aus

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