Nutzung von Gesetzestexten in Klausuren

Die Hörervertreter bitten darum, die Maßstäbe zur Nutzung von Gesetzestexten in Klausuren zur Kenntnis zu nehmen. Eine tabellarische Aufstellung dieser Maßstäbe, die Herr Flöser zusammengestellt hat, finden Sie unter diesem Link.