Aktuelles
Anerkennung von Weiterbildungsmaßnahmen nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz (BFG)
Sehr geehrte Studierende,
auf unseren Antrag auf Anerkennung von Weiterbildungsmaßnahmen nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) wurden die im Bescheid aufgeführten Veranstaltungen als Einzelveranstaltungen anerkannt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Bescheid vom 22.06.2020:
Hinweis:
Arbeitgebern mit weniger als 50 Beschäftigten kann auf Antrag nach § 8 BFG ein pauschalierter Anteil des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts erstattet werden.
Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungsfreistellung.rlp.de